Teile des islamischen Rechtssystems (der Scharia, englisch „sharia“) stehen im Widerspruch zu den Menschenrechten. Aber nicht nur Teile des islamischen Straf- und Prozessrechts verstoßen gegen völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge, sondern u.a. auch Teile des Familien- und Eherechtes.
Published: November 6, 2018 | Permalink: https://ishr.org/?p=3358